BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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Gesetz vom über die Raumordnung in der Steiermark (Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 – StROG)
Übersicht Raumordnungsrecht
1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
§ 7 Benützung fremder Grundstücke
§ 8 Rechtswirkung der Planungsinstrumente
2. Teil
Überörtliche Raumordnung
1. Abschnitt
Allgemeines zur überörtlichen Raumordnung
2. Abschnitt
Entwicklungsprogramme
§ 12 Landesentwicklungsprogramm
§ 13 Regionale Entwicklungsprogramme
§ 14 Verfahren zur Erlassung und Änderung eines Entwicklungsprogramms
3. Abschnitt
Beiräte
§ 16 Aufgaben des Raumordnungsbeirates
§ 18 Geschäftsführung der Gremien
S. 9223. Teil
Örtliche Raumordnung
1. Abschnitt
Allgemeines zur örtlichen Raumordnung
§ 20 Beratung und Zweckzuschüsse
2. Abschnitt
Örtliches Entwicklungskonzept
§ 21 Örtliches Entwicklungskonzept
§ 22 Inhalt des örtlichen Entwicklungskonzeptes
§ 23 Gemeinsames örtliches Entwicklungskonzept
§ 24 Verfahren zur Erlassung und Änderung eines örtlichen Entwicklungskonzeptes
3. Abschnitt
Flächenwidmungsplan
§ 26 Inhalt des Flächenwidmungsplans
§ 34 Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik
§ 35 Privatwirtschaftliche Maßnahmen
§ 38 Verfahren zur Erlassung und Änderung eines Flächenwidmungsplanes
§ 39 Vereinfachtes Verfahren bei Änderung eines Flächenwidmungsplanes
4. Abschnitt
Bebauungsplanung
§ 41 Inhalt der Bebauungsplanung
5. Abschnitt
Fortführung
§ 42 Fortführung der örtlichen Raumordnung
S. 9236. Abschnitt
Kosten und Entschädigung
§ 43 Planungskosten- und Aufschließungskostenverträge
4. Teil
Teilung, Vereinigung und Umlegung von Grundstücken
1. Abschnitt
Teilung von Grundstücken
§ 45 Bewilligung von Teilungen
2. Abschnitt
Vereinigung von Grundstücken
§ 47 Bewilligung von Vereinigungen
3. Abschnitt
Umlegung von Grundstücken
§ 49 Einleitung des Verfahrens
§ 50 Rechtswirkungen der Einleitung des Verfahrens
§ 54 Auflage des Umlegungsplanes
§ 56 Rechtswirkungen des Umlegungsbescheides
§ 58 Gebühren und Abgabenbefreiung, Kosten
4. Abschnitt
Grenzänderung
5. Teil
Straf‑, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 62 Aufsichtsbehördliche Maßnahmen
§ 67a Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 111/2011
§ 68a Inkrafttreten von Novellen
Allgemeines: EB
1. Anlass und Zweck der Neuregelung, Kompetenzlage
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz wurde seit seiner Erlassung im Jahre 1974 bisher 20x geändert. Durch verschiedene anzuwendende Rechtsstände ist sowohl in der Landesverwaltung, als auch bei den Gemeinden des Landes Steiermark ein stark erhöhter Aufwand mit jeder zusätzlichen Novelle festzustellen. Weiters ist durc...