BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom , mit der die Verwaltungsabgaben für Zulassungen und Sonderverfahren nach dem Steiermärkischen Baugesetz, für Übereinstimmungszeugnisse und Konformitätszertifikate nach dem Steiermärkischen Bauproduktegesetz 2000 sowie für Akkreditierungen nach dem Steiermärkischen Akkreditierungsgesetz festgesetzt werden
LGBl 2006/7
Auf Grund des § 47 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl. Nr. 59/1995, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 78/2003, des § 25 des Steiermärkischen Bauproduktegesetzes 2000, LGBl. Nr. 50/2001 in der Fassung LGBl. Nr. 85/2005, und des § 12 des Steiermärkischen Akkreditierungsgesetzes, LGBl. Nr. 62/1995, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 7/2002, wird verordnet: