BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 119e Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 6/2008
Anmerkung
1) Mit der Stmk BauONov 1976 wurden im Interesse eines erhöhten Brandschutzes die Bestimmungen über Hochhäuser neu gefasst u ua § 50a Stmk BauO 1968 eingefügt. Diese Bestimmung wurde mit § 103 in das BauG 1995 übernommen. Nach den EB zur seinerzeitigen Nov wurde der Zweck verfolgt, Hochhäuser, die nicht den Erfordernissen der Sicherheit entsprechen, den neuen Vorschriften anzupassen. Der Gesetzgeber hatte also im Interesse der Sicherheit u Gesundheit der Bewohner eines Hochhauses diesbezüglich die Möglichkeit des Eingriffes in die Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides verfügt. Dieser Eingriff erfolgte in Form eines baupolizeilichen Auftrages. Diese Bestimmung wurde nach langen politischen Debatten mit der Nov 2008/6 aufgehoben.