BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 118a Gemeinschaftsrecht
Anmerkungen
1) Diese Bestimmung wurde – mit Ausnahme des Abs 1 Z 3 – mit der Nov 2010 eingefügt, wobei bei dieser Neufassung die mit der Nov 2010/13 erfolgte Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. L 376 vom , S. 65, (s die § 28a, 119h u 120a Abs 10), vom Gesetzgeber offenbar vergessen wurde. Z 3 wurde dem Abs 1 mit der Nov LGBl 2012/78 angefügt.
2) Diese Richtlinie wurde (teilweise) bereits durch die § 43, 44, 45 u 46 in der Stammfassung 1995 umgesetzt, wobei in der Folge mit der Nov 2001/50 die § 44, 45 u 46 geändert wurden. Durch die „Harmonisierungsnovelle“ betr die bautechnischen Vorschriften (Nov 2010), mit der ua das II. Hauptück des BauG neu kundgemacht wurde, erfolgte quasi eine Wiederholung der Richtlinienumsetzung. Andere Teile dieser Richtlinie wurden durch das Stmk BauprodukteG 2000, s Gesamtübersicht, umgesetzt.
3) Diese Richtlinie wurde vor der Nov 2010 (teilweise) bereits durch die Nov LGBl 2008/27 umgesetzt, sodass auch hier, wie in der Anm 2 ausgeführt, eine Wiederholung der Richtlinienumsetzung erfolgte.
4) Diese Richtlinie wurde (teilwei...