BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 99 Nachweis der Voraussetzungen
EB zu LGBl 1995/59
Ausnahmen von bautechnischen Vorschriften können nach der Konzeption des Gesetzes nur im Bewilligungsverfahren, jedoch nicht im Anzeigeverfahren begehrt werden. Das Anzeigeverfahren soll von inhaltlichen Prüfungen möglichst freigehalten werden (Auszug).
Anmerkungen
1) § 99 wurde durch die Nov 2010 neu gefasst.
2) § 99 entspricht inhaltlich dem § 116 Abs 3 vor der Harmonisierungsnovelle 2010.
3) Der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gem § 96–98 gilt nun auch für Anzeigeverfahren, s § 20.