BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 90 Wiederkehrende Prüfungen
EB zur Nov 2010
Übernahme des bisherigen § 87.
Anmerkungen
1) Der § 90 wurde durch die Nov 2010 neu kundgemacht aber inhaltlich beibehalten.
2) S 4 Z 28 u OIB-Richtlinie – Begriffsbestimmungen, Ausgabe: Oktober 2011, s Gesamtübersicht.
3) S 2.
4) Eine Strafbarkeit sieht § 118 Abs 2 Z 10 vor.