BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien
BGBl 1991/259
Auf Grund der § 11 Abs. 3 und 17 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, wird hinsichtlich des § 11 Abs. 3 dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet: