BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 82 Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik
EB zur Nov 2010
Zu § 82: Mit diesen Bestimmungen werden die im bisherigen § 43b für die Aspekte der Energieeinsparung und des Wärmeschutzes vorgesehenen Regelungen im Sinne der Harmonisierungsvereinbarung auf die übrigen „wesentlichen Anforderungen“ der Bauproduktenrichtlinie erweitert.
Damit wird dem im Allgemeinen Teil beschriebenen Konzept entsprochen, wonach die technischen Detailbestimmungen (z. B. Maße, Grenzwerte, Klassen oder sonstige Präzisierungen), bei deren Einhaltung anzunehmen ist, dass die im Gesetz festgelegten Anforderungen eingehalten werden, in Form von Richtlinien des OIB näher präzisiert werden sollen.
Anmerkungen
1) Dieser Abschnitt wurde durch die Nov 2010 neu eingeführt.
2) S 43 Anm 2.
3) S V der Stmk LReg v , mit der bautechnische Anforderungen festgelegt wurden (Steiermärkische Bautechnikverordnung 2011 – StBTV 2011), LGBl 2011/38 u trat mit in Kraft, s Gesamtverzeichnis.
4) S V der Stmk LReg v mit der bautechnische Anforderungen festgelegt wurden (Steiermärkische Bautechnikverordnung 2012 – StBTV 2012, LGBl 2012/120), welche mit in Kraft getreten ist. Diese ersetzt die Steiermärkische Bautechnikv...