BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 79 Haustechnische Anlagen
EB zur Nov 2010
Zu § 79: Dieser Paragraph regelt die aus § 77 ableitbaren Anforderungen an haustechnische Anlagen und andere ortsfeste Maschinen und technische Einrichtungen.
Anmerkungen
1) Der § 79 wurde durch die Nov 2010 inhaltlich neu als zielorientierte Anforderungen an den Schallschutz von haustechnischen Anlagen eingefügt.
2) Zur Erfüllung der im § 79 formulierten zielorientierten Anforderungen ist die OIB-Richtlinie 5 – Schallschutz, Ausgabe: Oktober 2011 heranzuziehen, s Gesamtübersicht.
3) S 77 Anm 6.