BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
5. Aufl. 2013
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§ 78 Bauteile
EB zur Nov 2010
Zu § 78: Dieser Paragraph regelt die aus den grundsätzlichen Anforderungen des § 77 ableitbaren spezifischen Anforderungen an Bauteile. Trennbauteile umfassen auch alle Anschlüsse von Bauteilen an Räume, die gegen Schall zu schützen sind.
Anmerkungen
1) Der § 78 wurde durch die Nov 2010 inhaltlich neu als zielorientierte Anforderungen an den Schallschutz eingefügt. Damit werden an Bauteile (zB Wände, Decken) von Gebäuden, abhängig von der Nutzungsart und Standort, schallschutztechnische Anforderungen eingefordert.
2) Zur Erfüllung der im § 78 formulierten zielorientierten Anforderungen ist die OIB-Richtlinie 5 – Schallschutz, Ausgabe: Oktober 2011 heranzuziehen, s Gesamtübersicht.
3) S Anm 6 zu § 77.