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SWI 4, April 2010, Seite 182

Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH an eine deutsche KG mit einer schweizerischen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin

(BMF) – Nimmt eine österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an ihre operativ tätige deutsche Mutter-KG vor, an der zu 80 % eine deutsche und zu 20 % eine schweizerische Kapitalgesellschaft beteiligt ist, dann kann jener Teil der Gewinnausschüttung, der über die deutsche KG der deutschen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin zugeht, in Anwendung des richtlinienkonform interpretierten § 94a EStG von der Kapitalertragsteuer entlastet werden (EAS 2630 und EAS 3110).

Unter EAS 3110 wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die schweizerische Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin der deutschen KG nicht ohne Weiteres berechtigt ist, auf der Grundlage von Art. 10 DBA Österreich – Schweiz einen Anspruch auf Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer geltend zu machen, da sie 20 % des Kapitals der österreichischen GmbH nicht – wie in Art. 10 verlangt – unmittelbar, sondern im Wege einer deutschen KG hält. Nur dann, wenn von schweizerischer Seite Gegenseitigkeit geübt wird, würde auch die schweizerische Gesellschaft entlastungsberechtigt sein.

Eine solche Gegenseitigkeitsbestätigung liegt nunmehr vor (Schreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom , D3.A.54.2/Pet DUS). Darin wird...

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