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SWI 4, April 2010, Seite 183

EuGH: Lehrer an einer Bildungseinrichtung sind keine Privatlehrer

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-473/08, Eulitz, entschied der EuGH auf Ersuchen des deutschen Sächsischen Finanzgerichts aufgrund des Rechtsstreits zwischen dem Ingenieurbüro Eulitz GbR und dem Finanzamt Dresden I wegen dessen Weigerung, die Tätigkeiten, die von dem Gesellschafter der Eulitz GbR im Rahmen von durch eine dritte Einrichtung organisierten Lehrgängen zur beruflichen Fortbildung ausgeübt werden, von der Mehrwertsteuer zu befreien. Die Eulitz GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, betreibt ein Ingenieurbüro in Dresden. Der Gesellschafter der Eulitz GbR, Herr Eulitz, ist Diplom-Ingenieur für vorbeugenden Brandschutz. In den im Ausgangsverfahren streitigen Jahren 2001 bis 2005 hielt er am Europäischen Institut für postgraduale Bildung an der Technischen Universität Dresden (EIPOS), einem privatrechtlichen Verein, Vorlesungen und nahm im Rahmen von Prüfungskommissionen Prüfungen ab. Neben seiner Lehr- und Prüfungstätigkeit hatte Herr Eulitz innerhalb dieses Vereins bei einigen der Lehrgänge die fachliche und organisatorische Gesamtleitung inne. Er hatte also die Absprachen mit den anderen Dozenten über Zeitpunkte und Inhalte ihrer Kurse zu leisten und war der zentrale Ansprechpa...

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