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Fremdvergleichsgrundsatz im OECD-MA
Nach Art. 9 OECD-MA ist der Fremdvergleichsgrundsatz zentral für die Prüfung von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen. Darauf aufbauend wird auch in Tz. 1.6 der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien auf den Fremdvergleichsgrundsatz abgestellt. Wellens (IStR 2010, 154 ff.) untersucht den Anwendungsbereich des Fremdverhaltensgrundsatzes und stellt die These auf, dass sich in jüngster Zeit in Deutschland Veränderungen im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung dieses Fremdvergleichsgrundsatzes erkennen lassen. Er nennt in diesem Zusammenhang die mit dem Jahressteuergesetz 2008 vom neu eingeführte Regelung des § 1 AStG. Vor diesem Hintergrund untersucht er, ob diese Veränderungen auch Auswirkungen auf die Interpretation des Art. 9 OECD-MA haben können. Im Rahmen dieser Untersuchung nimmt Wellens auch insbesondere auf den am vorgelegten Entwurf zur Änderung der Kapitel I bis III der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien Bezug.