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SWI 9, September 2008, Seite 438

VwGH zur Ansässigkeit (Österreich oder Schweiz?)

  • Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Überwiegen)

  • Wirtschaftlichen Beziehungen kommt i. d. R. geringere Bedeutung zu als persönlichen

  • Kontrolle der Beweiswürdigung durch den VwGH, ob hinreichende Ermittlungen getätigt wurden und ob die Erwägungen schlüssig sind

Die verheiratete Frau Dr. E (erlernte Tätigkeit Psychotherapeutin) verfügte in den Streitjahren 2002 bis 2004 über je einen Wohnsitz in der Schweiz (Luzern) und in Österreich (Dornbirn). Sie erzielte Einkünfte in der Schweiz als Angestellte (Leiterin der Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung Luzern) und in Österreich aus nichtselbständiger Tätigkeit (blockweiser Lehrauftrag an der Pädagogischen Akademie Innsbruck) sowie als Mitglied einer Personengemeinschaft (Vermietung und Verpachtung). Ausgehend von der Annahme des Mittelpunktes ihrer Lebensinteressen in Österreich wurden bei der österreichischen Einkommensbesteuerung ihre schweizerischen Einkünfte im Wege des Progressionsvorbehalts erfasst. Strittig sind unter anderem folgende Punkte:

  • DBA Schweiz: Mittelpunkt der Lebensinteressen unter Berücksichtigung einer (zurückgezogenen) Ansässigkeitsbeurteilung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung...

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