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SWI 9, September 2008, Seite 431

EuGH: Gleichbehandlung in Abhängigkeit vom Informationsaustausch gerechtfertigt

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom hatte sich der EuGH mit den Art. 56 bis 58 EG und dabei insbesondere mit der Frage der Zulässigkeit der Beschränkung des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten zu befassen. Die Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen dem Skatteverk (schwedische Steuerverwaltung) und A, einer in Schweden wohnhaften natürlichen Person, über die Weigerung, A eine Befreiung von der Steuer auf Dividenden zu gewähren, die in Form von Aktien einer Tochtergesellschaft von einer in einem Drittland niedergelassenen Gesellschaft ausgeschüttet worden sind.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem schwedischen Einkommensteuergesetz unterliegen Dividenden, die von einer Aktiengesellschaft an eine in Schweden wohnhafte natürliche Person ausgezahlt werden, normalerweise der Einkommensteuer. § 16 des Kapitels 42 des schwedischen Einkommensteuergesetzes sieht jedoch unter gewissen Voraussetzungen eine Ausnahme von der Einkommensteuerpflicht für Dividenden vor, die von einer schwedischen Aktiengesellschaft in Form von Aktien einer Tochtergesellschaft ausgeschüttet werden. Nach einer im Jahr 2001 eingeführten Regelung gilt diese Befreiung auch, wenn die Ausschüttung in Form von Aktien von ei...

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