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Verstößt die Nichtrückerstattung einbehaltener KESt an eine Kapitalgesellschaft in Liechtenstein gegen die Niederlassungsfreiheit?
Die Nichtentlastung (Nichtrückerstattung) von einbehaltener Kapitalertragsteuer für Ausschüttungen einer inländischen Tochtergesellschaft an die in Liechtenstein ansässige Muttergesellschaft stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber inländischen Muttergesellschaften dar. Mit dieser Ungleichbehandlung wird aber nur dann gegen die auch gegenüber EWR-Mitgliedstaaten zu beachtende Niederlassungsfreiheit verstoßen, wenn die Belastung mit der Quellensteuer nicht durch Maßnahmen in Doppelbesteuerungsabkommen neutralisiert werden kann. Zu einer solchen Neutralisierung kommt es dann, wenn die Quellensteuer voll angerechnet werden kann. Die Beweislast, dass es zu keiner vollen Anrechnung der Quellensteuer kommt, trägt der Steuerpflichtige.
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-F/08 | § 94a Abs. 1 und 2 EStG 1988, § 10 KStG 1988, Art. 10 Abs. 1 und 2, 23 DBA Liechtenstein, Art. 43 EGV, Art. 31 EWR-Abkommen |
Der Fall
Eine österreichische GmbH schüttete im Jahr 2008 Dividenden an ihre in Liechtenstein ansässige Muttergesellschaft aus. Von diesem Ausschüttungsbetrag behielt sie unter Inanspruchnahme der Doppelbesteuerungs-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, eine Quellensteuer von 15 % (anstelle der im EStG vorgesehenen 25 %) ein und führte diese an das Finanzamt ab.
Die Muttergesellschaft bean...