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Entwicklung des Stiftungssteuerrechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Ettinger/Mittermeier (Praxis Internationale Steuerberatung 2008, 188 ff.) gehen der Frage nach, inwieweit sich das Gemeinnützigkeitssteuerrecht durch die zunehmend grenzüberschreitend tätig werdenden deutschen Stiftungen entwickelt hat und in Zukunft noch weiterentwickeln wird. Die beiden Autoren legen dabei besonderes Augenmerk auf ein Urteil des BFH vom , XI R 56/05, in dem der BFH dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ob Spenden an ausländische gemeinnützige Einrichtungen in Deutschland sonderausgabenabzugsfähig sind. Darüber hinaus berichten sie über die im kürzlich vorgelegten Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2009 vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH in den Rs. Stauffer und Jundt vorgesehenen Regelungen. Fazit dieser Regelungen ist, dass auch ausländische gemeinnützige Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen vom deutschen Gemeinnützigkeitssteuerrecht profitieren können. Aber auch für deutsche Stiftungen, die ihren Stiftungszweck nur im Ausland verfolgen oder das Stiftungsvermögen nur im Ausland anlegen, ergeben sich dadurch Verbesserungen.