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Holdinggesellschaften auf Barbados
(BMF) – Gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. a DBA Barbados ist die Kapitalertragsteuer für Gewinnausschüttungen der österreichischen Tochtergesellschaft einer auf Barbados errichteten Muttergesellschaft auf 5 % zu ermäßigen, wenn die barbadische Gesellschaft der „Nutzungsberechtigte“ der Gewinnausschüttung ist; dies ist der Fall, wenn die Einkünfte nach österreichischem Recht dieser barbadischen Gesellschaft steuerlich zuzurechnen sind; denn die Einkünftezurechnung erfolgt nach Maßgabe der Regelungen des nationalen Steuerrechts, sie ist grundsätzlich nicht Gegenstand der DBA (BFH , I R 110/05).
Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Einkünfte nicht einer zwischengeschalteten Gesellschaft, die keine sinnvollen Funktionen erfüllt, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen (). Es ist daher auch zulässig, bei einer ausländischen Holdinggesellschaft mit Domizilcharakter, deren Funktion ausschließlich im Halten einer Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft besteht, zu prüfen, wer wirtschaftlich hinter dieser Gesellschaft steht; fehlende Mitwirkung bei der Aufklärung dieser Frage ist demnach ein Rechtfertigungsgrund für die Abweisung eines Antrags der Holdinggesellschaf...