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SWI 9, September 2008, Seite 437

Niedrigbesteuerung und inländischer Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent

Gerald Toifl

Der deutsche Gesetzgeber hat ab dem Veranlagungszeitraum 2008 den Körperschaftsteuersatz auf 15 % abgesenkt. Der Gesetzgeber hat sich jedoch nicht dazu durchringen können, den im Außensteuergesetz (AStG) anzuwendenden Steuersatz für die Beurteilung, ob im Ausland eine Niedrigbesteuerung vorliegt, auf unter 15 % abzusenken. Wassermeyer/Schönfeld (IStR 2008, 496 ff.) zeigen auf, dass dies zu erheblichen Gleichbehandlungsproblemen führt. In der Sache ist es nach Ansicht der Autoren nicht gerechtfertigt, die Niedrigsteuergrenze im AStG bei 25 % zu ziehen, wenn der inländische Körperschaftsteuersatz nur noch 15 % beträgt. Unter Einbeziehung der Gewerbebesteuerung ist eine Besteuerung von lediglich 22,83 % in Deutschland möglich. Schließlich wird man auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht keinen Missbrauch vermuten dürfen, wenn die Steuer im Ausland höher als im Inland ist.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. Gerald Toifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien sowie Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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