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SWI 5, Mai 2007, Seite 229

Erbschaftssteuerliche Behandlung des Todes eines Gesellschafters der deutschen Mutter-KG einer österreichischen Tochter-KG

(BMF) – Gemäß Z 6 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland (Erb) werden Beteiligungen an Personengesellschaften wie Beteiligungen an Betriebsstättenvermögen behandelt. Dies hat auf der Ebene des Abkommensrechts zur Folge, dass im Fall des Todes eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters an einer österreichischen Personengesellschaft das Erbschaftsbesteuerungsrecht Deutschland entzogen und Österreich zugeteilt wird. Dies gilt auch dann, wenn diese Beteiligung nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine – ebenfalls transparente – deutsche Personengesellschaft gehalten wird.

Allerdings kann Österreich dieses Besteuerungsrecht nach der geltenden Verwaltungspraxis nicht ausüben, falls mangels inländischer Ansässigkeit des Erblassers und des Erben in Österreich nur beschränkte Erbschaftssteuerpflicht besteht. Denn der Erbübergang von Beteiligungen an österreichischen Gesellschaften (betrieblich tätige Personengesellschaften eingeschlossen) löst nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine beschränkte Erbschaftssteuerpflicht in Österreich aus (siehe EAS 098, EAS 519, EAS 1344, EAS 2272). (EAS 2836 v. )

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