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SWI 5, Mai 2007, Seite 244

Server mit Hilfsfunktion

(BMF) – Bietet eine deutsche GmbH über Internet eine Online-Spiele-Plattform an (vor allem für Karten- und Brettspiele, nicht für Glückspiele) und wird hierbei zur technischen Durchführung neben einem deutschen Server (dem „Spiele-Server“), auf dem sich die Software für die Spiele und die eigentliche Online-Plattform befindet, auch in Österreich ein Server aufgestellt, dessen Funktion als Kundendatenbankserver ausgelegt ist, dann wird damit jedenfalls nach § 29 BAO eine inländische Betriebsstätte begründet.Auch auf der Ebene des Abkommensrechts stellt ein Server eine Betriebsstätte im Sinn des Art. 5 DBA-Deutschland dar, wenn ihm keine bloße Hilfsfunktion bei der Geschäftsabwicklung zukommt (Abs. 42.7 OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA).

Ob ein Kundendatenbankserver als bloße unterstützende Hilfseinrichtung zu werten ist, ist sachverhaltsabhängig und kann daher nicht in dem auf Rechtsfragenbeantwortungen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren beantwortet werden. Wurde allerdings von Seiten der deutschen Steuerverwaltung bereits ausdrücklich und nachweisbar festgestellt, dass dem österreichischen Server keine Betriebsstätteneigenschaft im Sinn des Abkommens zugemessen wird, dann kann dies...

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