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SWI 12, Dezember 2003, Seite 557

Funktionsreduktion einer österreichischen Konzerngesellschaft

(BMF) - Unterhält eine in Japan ansässige Kapitalgesellschaft, die Frachtschiffe im internationalen Seetransport betreibt, auftragbeschaffende Tochtergesellschaften in Deutschland und in Österreich, dann kann die österreichische Tochtergesellschaft auch dann nicht zu einem „abhängigen Vertreter" der deutschen Schwestergesellschaft werden, wenn sie künftig Frachtaufträge nicht mehr im eigenen Namen entgegennimmt (und an die deutsche Schwestergesellschaft als „Subauftragnehmerin" weitergibt), sondern wenn sie dies als bloßer Dienstleister der deutschen Schwestergesellschaft tut. Voraussetzung ist aber, dass die von der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommenen Funktionen fremdüblich abgegolten werden (Schlussprotokoll zu Artikel 5 des DBA-Deutschland 2000).

Bei der geplanten Funktionsrückstufung der österreichischen Tochtergesellschaft wird in diesem Zusammenhang mit zu bedenken sein, dass hiermit vermutlich eine Überlassung des von der österreichischen Tochtergesellschaft aufgebauten Kundenstockes an die deutsche Schwestergesellschaft verknüpft sein wird. Sollte in einem solchen Fall keine angemessene Abgeltung für diese Marktüberlassung geleistet werden, würde dies eine Ve...

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