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SWI 12, Dezember 2003, Seite 535

Verwertung eines deutschen Verlustvortrages bei der inländischen Schwestergesellschaft

Hat ein Österreicher, der zu 100 % an einer österreichischen und an einer deutschen GmbH beteiligt ist, in seiner deutschen GmbH in der Vergangenheit Verluste erlitten und wird der Betrieb der deutschen GmbH auf der Grundlage von Artikel III Umgründungssteuergesetz in die österreichische GmbH eingebracht, dann ist für die Frage, ob damit die in Deutschland angefallenen Verluste auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom , 99/14/0217 (Auslandsverlusterkenntnis) auf die Gewinne der übernehmenden österreichischen GmbH vorgetragen werden können, vorweg zu entscheiden, ob dies möglich gewesen wäre, wenn die Betriebseinbringung durch die Schwestergesellschaft sich ausschließlich in Österreich abgespielt hätte.

Zutreffendenfalls wird dies - auf der Grundlage des zitierten VwGH-Erkenntnisses und weil auch Auslandseinbringungen in österreichische Gesellschaften vom Umgründungssteuergesetz erfasst werden - auch dann zulässig sein, wenn die Schwestergesellschaft in Deutschland ansässig ist.

Der Umstand, dass die deutschen Verluste von einer Person (der deutschen GmbH) erlitten wurden, die keiner österreichischen Steuerpflicht unterlag, kann hier kein S. 536Verwertungsverbot bewirken (etwa nach dem in EStR Rz. 7609 dargelegten Prinzip, dass es nicht möglich...

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