Importverschmelzungen
1. Aufl. 2018
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S. 1794. Übergang des Verlustabzugs
Die Frage nach der Zulässigkeit des Übergangs von Verlustvorträgen im Rahmen von grenzüberschreitenden Verschmelzungen ist in der Literatur äußerst umstritten. Bei der Behandlung dieser Frage ist die innerstaatliche Regelung selbst schon Thema zahlreicher Diskussionen. Jedoch ist insbesondere seit der Rs Marks & Spencer die Frage, ob eine europarechtliche Verpflichtung zum Übergang von Verlusten im Rahmen von Importverschmelzungen besteht, vermehrt in den Blickpunkt der Diskussion geraten. Im folgenden Teil dieser Arbeit sollen daher diese beiden Punkte näher untersucht werden. Dabei ist auch auf verfassungsrechtliche Aspekte einzugehen, welche die Analyse abrunden sollen.
4.1. Allgemeines zum Verlustübergang bei Verschmelzungen
Bei nationalen Verschmelzungen ist die Verlustübertragung bei Verschmelzungen in § 4 UmgrStG geregelt. Nach § 4 Abs 1 lit a UmgrStG gehen „Verluste [iSd § 8 Abs 4 Z 2 KStG] der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind […] im Rahmen der Buchwertfortführung“ auf die übernehmende Körperschaft über „als sie den übertragenden Betrieben, Teilbetrieben oder nicht einem Betrieb zuordenbaren Vermögensteilen zugerechnet werden k...