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Kirchmayr/Mayr/Hirschler/Wild

Importverschmelzungen

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3842-3

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Dokumentvorschau
Importverschmelzungen (1. Auflage)

S. 472. Die Bewertung des Vermögens bei der übernehmenden Körperschaft

Die Frage, mit welchen Werten Wirtschaftsgüter für steuerliche Zwecke zu bewerten sind, ist neben der Berechnung zukünftiger Abschreibungen vor allem für die Ermittlung von Gewinnen aus der späteren Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter von Bedeutung. Nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen wäre Umlaufvermögen und nicht abnutzbares Anlagevermögen gem § 6 Z 2 lit a EStG mit den Anschaffungskosten und abnutzbares Anlagevermögen gem § 6 Z 1 EStG mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten anzusetzen. Die Einlage von Vermögen in eine Körperschaft führt grundsätzlich zu einer Tauschbesteuerung gem § 6 Z 14 lit b EStG. Im Anwendungsbereich des UmgrStG kommt es hingegen – ohne Sonderregelungen – bei einer Verschmelzung grundsätzlich zu einer Fortführung der Buchwerte der übertragenden Gesellschaften. Unter Ausblendung des UmgrStG käme es zu einer Liquidation der übertragenden Gesellschaften mit nachfolgender Einlage der Wirtschaftsgüter zum gemeinen Wert in die übernehmende Körperschaft.

Das UmgrStG sieht jedoch im Fall der Importverschmelzung eine Sonderregelung für die Bewertung von Wirtschaftsgütern vor. So ist Vermögen, an dem im Zuge einer Importverschmelzung das Besteuerungsrecht d...

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