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Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH
Die Grenzgängerregelung des Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland, der zufolge das Besteuerungsrecht an den Bezügen der in Deutschland in Grenznähe arbeitenden österreichischen Grenzgänger Österreich zugeteilt ist, gilt auch für jene Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es sich hiebei nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelt.
Sobald das paraphierte neue DBA-Deutschland in Wirksamkeit tritt, wird allerdings eine Rechtsänderung eintreten und das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen. Denn Geschäftsführer werden dann aus der – mit der Grenzgängerregelung versehenen – Zuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit herausgelöst und der Zuteilungsregel für Aufsichtsräte unterstellt, die keine Grenzgängersondervorschrift enthält. (EAS 1553 v. )