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SWI 1, Jänner 2000, Seite 42

EuGH: Ertragsteuerliche Abzugsfähigkeit von Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-55/98 Vestergaard hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der beruflichen Veranlassung von Fortbildungsveranstaltungen im Inland einerseits und Ausland andererseits mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind.

Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen dem dänischen Skatteministeriet (Finanzministerium) und Herrn Vestergaard über die Frage, ob Ausgaben von Herrn Vestergaard, einem Wirtschaftsprüfer, für seine Teilnahme an einer steuerrechtlichen Fortbildungsveranstaltung auf Kreta von den zu versteuernden Einkünften der Bent Vestergaard A/S (einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren Angestellter und einziger Aktionär Herr Vestergaard ist) als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Alle Teilnehmer der genannten Veranstaltung waren Dänen. Die Veranstaltung wurde von einer dänischen Wirtschaftsprüfungssozietät in Zusammenarbeit mit einem Reisebüro organisiert. Von dem siebentägigen Aufenthalt in Griechenland waren drei ganze und zwei halbe Tage der eigentlichen Veranstaltung gewidmet. Die Teilnahme-, Reise- und Aufenthaltskosten von Herrn Vestergaard wurden von der Bent Vestergaard A/S übernommen...

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