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SWI 1, Jänner 2000, Seite 36

Auslandsverlustverwertung

(BMF) – Angesichts des Umstandes, dass im DBA-Italien die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, sind in italienischen Betriebstätten österreichischer Firmen erlittene Verluste nach Maßgabe des inländischen Rechtes in Österreich ausgleichs- und vortragsfähig.

Gleiches gilt im Verhältnis zu Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Es ist dies Ausfluss der in § 1 EStG normierten unbeschränkten Steuerpflicht, die eine Zusammenfassung der positiven und negativen In- und Auslandseinkünfte nach Maßgabe des inländischen Rechtes erfordert. (EAS 1546 v. )

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