Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auslandsverlustverwertung
(BMF) – Angesichts des Umstandes, dass im DBA-Italien die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, sind in italienischen Betriebstätten österreichischer Firmen erlittene Verluste nach Maßgabe des inländischen Rechtes in Österreich ausgleichs- und vortragsfähig.
Gleiches gilt im Verhältnis zu Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Es ist dies Ausfluss der in § 1 EStG normierten unbeschränkten Steuerpflicht, die eine Zusammenfassung der positiven und negativen In- und Auslandseinkünfte nach Maßgabe des inländischen Rechtes erfordert. (EAS 1546 v. )