Praxishandbuch Bankvertragsrecht
1. Aufl. 2026
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1. Rechtliche Rahmenbedingungen,
1.1. SEPA-VO
Mit der im Jahr 2012 in Kraft getretenen SEPA-VO (2012/260/EU) zielt der Unionsgesetzgeber darauf ab, eine Vereinheitlichung hinsichtlich technischer Vorschriften und Geschäftsanforderungen für auf Euro lautende Überweisungen und S. 112Lastschriften in allen Mitgliedstaaten der EU zu erreichen. Seit dem kommen ausschließlich die SEPA-Zahlungsverfahren zur Anwendung, und zwar unabhängig davon, ob es sich um inländische oder grenzüberschreitende Euro-Zahlungsvorgänge handelt.
Der örtliche Anwendungsbereich der SEPA-VO umfasst Euro-Überweisungen und -Lastschriften innerhalb der EU, bei denen entweder der Zahlungsdienstleister des Zahlers und der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers oder der einzige am Zahlungsvorgang beteiligte Zahlungsdienstleister in der EU ansässig ist.
Ein wesentlicher Aspekt der SEPA-VO ist die Erreichbarkeitsverpflichtung gem Art 3, mit der die Inanspruchnahme unionsweiter Überweisungen und Lastschriften gefördert werden soll. Alle für eine Inlandsüberweisung oder Inlandslastschrift erreichbaren Zahlungskonten müssen auch mittels eines unionsweiten Überweisungs- bzw Lastschriftverfahrens erreichbar sein. Weit...