Praxishandbuch Bankvertragsrecht
1. Aufl. 2026
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S. 1843. Beteiligte
3.1. Vier-personelle Vertragsverhältnisse
Das Vier-Parteien-System stellt in der Praxis das dominierende Modell für Kartenzahlungen im europäischen bargeldlosen Zahlungsverkehr dar. Es umfasst den Karteninhaber, das kartenausgebende Kredit-/Zahlungsinstitut (Issuer), das Vertragsunternehmen (Händler) sowie das kartenabrechnende Kredit-/Zahlungsinstitut (Acquirer) und wird durch ein Kartennetzwerk (Scheme) verbunden. Im Unterschied zum Dreiparteien-System (zB American Express, Diners Club), bei dem Ausgabe (Issuing) und Abwicklung (Acquiring) bei einer Partei liegen, ist das Vier-Parteien-System durch arbeitsteilige, vertraglich geregelte Beziehungen geprägt. Die Ausgestaltung dieser Vertragsbeziehungen wird wesentlich durch die PSD II und die MIF-VO beeinflusst.
3.2. Kartenherausgeber (Issuer) - Karteninhaber
Das Kartengeschäft fußt im Grundsatz auf dem Anweisungsrecht (§§ 1400 ff ABGB). Die Herausgabe der Karte erfolgt durch den Issuer, mit dem der Karteninhaber in vertraglicher Beziehung steht. Inhaltlich werden im Kartenvertrag ua die Entgelte sowie die sonstigen Nutzungsbedingungen festgelegt.
Die Rechtsnatur des Kartenvertrages ist nicht normiert. In der österreichischen Lehre wird ...