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Praxishandbuch Bankvertragsrecht
Unger (Hrsg)

Praxishandbuch Bankvertragsrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5544-4

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Praxishandbuch Bankvertragsrecht (1. Auflage)

4. Lastschrift

4.1. Einführung

Bei der Lastschrift handelt es sich gem § 4 Z 22 ZaDiG 2018 um einen Zahlungsdienst zur Belastung des Zahlungskontos des Zahlers, wenn ein Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger aufgrund der Zustimmung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger, dessen Zahlungsdienstleister oder seinem eigenen Zahlungsdienstleister ausgelöst wird. Aus dieser Definition wird der wesentS. 151liche Unterschied zur Überweisung deutlich. Während bei einer Überweisung der Zahlungsvorgang vom Zahler ausgelöst wird (sog Push-Transaktion), erfolgt die Auslösung des Zahlungsvorgangs bei einer Lastschrift durch den Zahlungsempfänger (sog Pull-Transaktion).

Um einen Lastschrifteinzug durchführen zu können, benötigt der Zahlungsempfänger (Gläubiger) die Einwilligung des Zahlers (Schuldners) in Form eines Lastschriftmandats. Die Initiative zur Zahlungsabwicklung erfolgt durch den Zahlungsempfänger mittels Einschaltung seiner Bank.

In der Praxis werden Lastschriften zwischen dem Zahler und dem Zahlungsempfänger va vereinbart, wenn wiederkehrende Zahlungen (zB Mietzins, Strom- und Gaslieferung, Versicherungsprämien, Mobilfunkrechnungen) erfolgen sollen. Eine Lastschrift kann aber auch für einmalige Zahlungen ver...

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