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Praxishandbuch Bankvertragsrecht
Unger (Hrsg)

Praxishandbuch Bankvertragsrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5544-4

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Praxishandbuch Bankvertragsrecht (1. Auflage)

4. Entgelte

4.1. Interchange Fee (Interbankenentgelt) zwischen Issuer und Acquirer

Die Europäische Kommission sah sich zum Schutz der Verbraucher und im Interesse eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts zur Erlassung von Regelungen zur Höhe des Entgelts zwischen Acquirer und Issuer gezwungen, nämlich die MIF-VO.

Das Interbankenentgelt ist definiert als „das Entgelt, das bei einem kartengebundenen Zahlungsvorgang für jede direkte oder indirekte (dh über einen Dritten vorgenommene) Transaktion zwischen dem Emittenten und dem Acquirer gezahlt wird. Die Nettovergütung oder andere vereinbarte Vergütungen sind Bestandteil des Interbankenentgelts“.

Der Acquirer entrichtet pro Transaktion ein Interbankenentgelt (Interchange Fee) an den Issuer. Die MIF-VO begrenzt die Entgelte für Verbraucherkarten auf 0,2 % bei Debitkarten und 0,3 % bei Kreditkarten des Transaktionswerts. Die konkrete S. 188Höhe variiert nach Kartenart, Herkunft (inländisch/grenzüberschreitend), Sicherheits-/Qualitätslevel (zB EMV-Chip, 3-DS) und Scheme-Tarifierung.

Auf nationaler Ebene wurde das Interbankenentgeltevollzugsgesetz (IEVG) als Begleitmaßnahme zur MIF-VO erlassen. In dem IEVG wurde die Bundeswettbewerbsbehörde al...

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