Praxishandbuch Bankvertragsrecht
1. Aufl. 2026
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S. 1895. Transaktionsarten
5.1. Zahlung am POS-Terminal
Zwischen Karteninhaber und Händler wird ein Vertrag (Grundgeschäft) geschlossen. Zur Erfüllung der Kaufpreisforderung erteilt der Karteninhaber durch Autorisierung am POS-Terminal (zumeist durch PIN-Eingabe und Bestätigung) dem Issuer den unwiderruflichen Auftrag, den geschuldeten Betrag an den Händler zu leisten. Der Issuer prüft die Kontodeckung, führt den Zahlungsvorgang aus und leitet die Autorisierungsantwort über das Kartennetzwerk an den Acquirer weiter.
Die Kaufpreisverbindlichkeit des Karteninhabers erlischt gem § 1401 Abs 3 ABGB mit Leistung des Issuers. Einwendungen aus dem Grundgeschäft können gegenüber dem Issuer nicht geltend gemacht werden; diese Trennung wird auch durch die einschlägigen AGB für Zahlungskarten ausdrücklich klargestellt.
5.2. Zahlung im E-Commerce
Die Zahlung im E-Commerce mittels Zahlungskarten basiert auf der Anweisung des Karteninhabers. Der Karteninhaber erteilt seinem Issuer den Auftrag, die Forderung an den Händler bzw dessen Zahlungsdienstleister zu entrichten. Die Autorisierung erfolgt in der Regel durch eine starke Kundenauthentifizierung. Erst diese Zustimmung begründet die Rechtswirksamkeit und Unwiderruflichkei...