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FlexCo
Fachberger/Likar

FlexCo

Die neue Rechtsform für Start-ups und den Mittelstand (dbv)

1. Aufl. 2026

ISBN: 978-3-7041-0903-3

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FlexCo (1. Auflage)

S. 547. Die FlexCo im Steuerrecht

7.1. Gewinn - KÖSt und KESt

Die Gewinne der FlexCo unterliegen der Körperschaftsteuer (KÖSt). Der KÖSt-Steuersatz beträgt 23% (Stand 2026). Erfolgt eine Ausschüttung an natürliche Personen, dann unterliegt diese Ausschüttung zusätzlich der Einkommensteuer in Form der Kapitalertragsteuer (KESt). Die KESt beträgt 27,5% (Stand 2026). Das bedeutet im Ergebnis eine Steuerbelastung bei Ausschüttung von insgesamt 44,18%.

Beispiel:
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Gewinn
10.000
KÖSt (23%)
- 2.300
Gewinn nach KÖSt
7.700
KESt (27,5%)
- 2.118
Ausschüttung nach Steuern
5.582

Tipp

Grundsätzlich besteht in allen Fällen der Endbesteuerung die Möglichkeit, einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer zu stellen. Dies empfiehlt sich in Fällen, in denen der durchschnittliche Einkommensteuersatz des Gesellschafters niedriger als 27,5% ist.

7.1.1. Mindest-KÖSt

Werden keine oder verschwindend geringe Gewinne erzielt, ist eine mindestkapitalabhängige Mindestkörperschaftsteuer zu leisten. Diese beträgt bei der FlexCo € 500,-- pro Jahr, somit € 125,-- pro Quartal (Stand 2026).

7.2. Mitarbeiterbeteiligungen im Steuerrecht

Grundsätzlich stellt die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Beteiligungen an einen Arbeitne...

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