FlexCo
1. Aufl. 2026
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S. 446. Unternehmenswert-Anteile (UWA)
6.1. Überblick
Die wohl größte Neuerung, die sich durch die Einführung der FlexCo ergibt, ist die Möglichkeit, Unternehmenswert-Anteile auszugeben. Dabei handelt es sich um eine völlig neue Anteilsklasse, die neben regulären Geschäftsanteilen besteht. Nicht nur Start-ups profitieren von der Ausgabe von UWA, auch bereits bestehende Unternehmen können dadurch ihre Profitabilität, Innovationen und die Nachhaltigkeit steigern. Die UWA können an jegliche natürliche und juristische Person ausgegeben werden. Besonders - aber nicht nur - eignet sich die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen zur Beteiligung von Mitarbeitern eines Unternehmens.
Bei der GmbH muss die Beteiligung über schuldrechtliche Konstruktionen, die eine Beteiligtenstellung nachahmen, erfolgen. Bei der FlexCo ist dagegen eine gesellschaftsrechtlich gesicherte, reale Beteiligung ohne Stimmrechte möglich.
Die UWA dürfen 25% des Stammkapitals nicht erreichen. Da die UWA Teil des Stammkapitals sind, sind sie bei der Berechnung der Ausgabebegrenzung einzubeziehen. Die Ausgabebegrenzung ist zwingend und kann daher nicht im Gesellschaftsvertrag angehoben werden. Eine Beschränkung der Ausgabehöhe...