FlexCo
1. Aufl. 2026
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S. 204. Organisation einer FlexCo
4.1. Geschäftsführer
Die FlexCo muss zwingend über einen oder mehrere Geschäftsführer verfügen. Als gesetzlicher Regelfall leiten und vertreten sie das Unternehmen.
4.1.1. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung betrifft das Innenverhältnis der Gesellschaft. Wenn die Gesellschafter mehrere Geschäftsführer bestellen, so ordnet das Gesetz im Zweifel die Gesamtgeschäftsführung an. Eine Geschäftsführungsmaßnahme erfordert dann die Zustimmung aller Geschäftsführer. Die Gesellschafter dürfen jedoch im Gesellschaftsvertrag eine Einzelgeschäftsführung vorsehen. In der Praxis verteilen sie die Zuständigkeiten häufig nach Ressorts, beispielsweise durch eine Geschäftsordnung. Eine solche Ressortverteilung erfordert stets eine gesellschaftsvertragliche Grundlage.
Der Gesellschaftsvertrag der X-FlexCo sieht vor, dass die Generalversammlung den Geschäftsführern Einzelgeschäftsführungsbefugnis einräumen kann. Die Gesellschafter bestellen die Geschäftsführer A, B und C. Gleichzeitig beschließen sie eine Geschäftsordnung, die A für Produktion, B für Marketing und Sales und C für Rechnungswesen, Personal und Legal/Tax für zuständig erklärt.
Die GO ist jedoch nicht nur a...