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GesRZ 6, Dezember 2010, Seite 301

Ad-hoc-Publizität bei Beteiligungs- und Unternehmenstransaktionen

Susanne Kalss und Clemens Hasenauer

Ausgehend von den europarechtlichen Vorgaben, den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich, der aktuellen Judikatur, insb auch des UVS Wien, und der Rechtsansicht der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll auf Basis der hM ein Überblick über die aktuelle Rechtslage zur Ad-hoc-Publizität bei Beteiligungs- und Unternehmenstransaktionen gegeben werden. IdZ interessiert vor allem die Frage, zu welchem Zeitpunkt bei gestreckten Geschehensabläufen die Pflicht zur Abgabe einer Ad-hoc-Meldung ausgelöst wird. Typisches Beispiel eines gestreckten Geschehensablaufs ist der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens.

I. Einleitung

Börsenotierte Unternehmen sehen sich bei M&A-Transaktionen mit vielfältigen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Dazu zählt gerade auch die Ad-hoc-Meldepflicht. Beginnend mit der ersten Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer bis zum Abschluss der Transaktion müssen die beteiligten Unternehmen (Käufer, Verkäufer und unter Umständen auch die Zielgesellschaft) überlegen, ob und wann genau eine Insider-Information vorliegt, womit die gesetzliche Ad-hoc-Pflicht ausgelöst wird. Für das Un...

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