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Zwischenschritte als Insiderinformation – Steht die jüngst dazu vom VwGH aufgestellte Judikatur im Einklang mit den Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung?
Die in Europa bereits mit Spannung erwartete Marktmissbrauchsverordnung wurde am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Bestimmungen der Marktmissbrauchsverordnung werden in den Mitgliedstaaten der EU am direkt wirksam. Kurz vor dem Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung beschäftigte sich der VwGH in dessen Erkenntnis 2012/17/0554 mit der Frage, ob ein Zwischenschritt in einem zeitlich gestreckten Vorgang eine Insiderinformation im Sinne des § 48a Abs 1 Z 1 BörseG ist. Die dabei aufgestellten Rechtsgrundsätze, aber auch die vom VwGH angewandte Methodik bei der Beurteilung eines Zwischenschritts als Insiderinformation werden in diesem Beitrag einer kritischen Beurteilung im Lichte der EuGH Judikatur unterzogen, die auch in die Marktmissbrauchsverordnung einfloss.
The Market Abuse Regulation which was finally published in the Official Journal of the European Union on June 12, 2014 was awaited in Europe with bated breath. The rules of the Market Abuse Regulation shall directly enter into force in the member states of the European Union on July 3, 2016. Shortly before the Market Abuse Regulation entered into force the Higher Administrative Court dealed in its...