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GesRZ 5, November 2017, Seite 312

Der Zwischenschritt

Thomas Barth

Kern der folgenden Untersuchung sind Zwischenschritte in einem gestreckten Sachverhalt vor dem Hintergrund der Ad-hoc-Meldepflicht. Die Ad-hoc-Meldepflicht stellt Rechtsanwender grundsätzlich schon vor schwierige Aufgaben. Nicht immer klare Gesetzesanordnungen (wie „vernünftigerweise erwarten kann, dass ...“) oder Begriffe (wie „Kursrelevanz“) erschweren es, rechtlich trennscharfe Aussagen zu treffen. Dies umso mehr, wenn ad hoc meldepflichtige Ereignisse nicht spontan eintreten, sondern sich über einen längeren Zeitraum hin anbahnen und die Tatbestandselemente der Insider-Information laufend zu prüfen sind. Dieser Beitrag versucht, die Tatbestandselemente iZm Zwischenschritten abzugrenzen, zu ordnen und greifbare Aussagen zu treffen, um sowohl einen praxistauglichen als auch rechtssicheren Umgang mit Zwischenschritten zu ermöglichen. Dabei soll nicht das Insiderrecht grundsätzlich aufgearbeitet werden, vielmehr sollen der Zwischenschritt, sein Informationsgehalt und die dogmatische Vorgehensweise Gegenstand der Untersuchung sein.

I. Grundlegendes

Die Ad-hoc-Meldepflicht ist eine wichtige Komponente des kapitalmarktrechtlichen Informationsregimes. Ad hoc zu melden sind dabei nicht nu...

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