Handbuch Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2019
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S. 14291. Einleitung
Der Kauf und Verkauf von Unternehmen geht in der Praxis ebenfalls mit einer „Prüfung“ einher, nämlich einer sog Due-Diligence-Prüfung. Dies macht es erforderlich, sich auch im Rahmen des vorliegenden Handbuchs zur Wirtschaftsprüfung mit diesem Thema und den damit zusammenhängenden Sonderfragen auseinanderzusetzen. Im Vordergrund steht dabei die Legal Due Diligence, dh die Prüfung juristischer Aspekte.
2. Begriff der Due Diligence
2.1. Herkunft des Begriffs
Der Begriff der Due Diligence stammt, wie unschwer zu erkennen ist, aus dem angloamerikanischen Rechtskreis. Wörtlich übersetzt bedeutet eine Due-Diligence-Prüfung eine Prüfung eines Unternehmens (der „Zielgesellschaft“) mit der „gehörigen Sorgfalt“. Hintergrund derartiger Prüfungen ist das ursprünglich aus dem römischen Recht stammende, gegenwärtig im angloamerikanischen Rechtskreis verbreitete Caveat-emptor-Prinzip, wonach es in Ermangelung (ausreichender) gesetzlicher Gewährleistungsregeln Sache des Käufers ist, sich über den Kaufgegenstand zu informieren und durch passende Vertragsgestaltung für seine Absicherung zu sorgen. Im US-amerikanischen Kapitalmarktrecht entwickelte sich daraus die sog due diligence defence,...