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AVR 3, Juni 2026, Seite 108

Digitalisierung der Wiener Dienstgeberabgabe durch automatisierte Prozesse, Analysen und Kontrollen

Robert Risse, Raphaela Riegler und Iris Tschatsch

Die Wiener Dienstgeberabgabe ist eine Landesabgabe in Wien, die dem (Aus-)Bau der Wiener U-Bahn zweckgewidmet ist und daher auch als „U-Bahn-Steuer“ bezeichnet wird. Die mit der Einhebung der Abgabe verbundenen Prozesse und Verfahrensschritte sind klar definiert und bieten Potenzial für Digitalisierung und Überlegungen zur effizienteren Ausgestaltung. Welche konkreten Prozesse optimiert, welche Technologien dafür eingesetzt werden können und welche Einschränkungen zu beachten sind, wird in diesem Beitrag analysiert.

1. Die Wiener Dienstgeberabgabe und ihre (finanzverfassungs)rechtlichen Grundlagen

Das Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe (WDGAG) vom (LGBl 1970/17) wurde vom Wiener Landtag beschlossen und ist - mit Ausnahme der Strafbestimmung in § 8 WDGAG - mit in Kraft getreten. Seither wurde es vielfach novelliert. Der Wiener Gemeinderat hat bei der Beschlussfassung der Wiener Dienstgeberabgabe die Funktion des Landtags übernommen und ein Landesgesetz für Wien erlassen. Diese Besonderheit der Funktionsübernahme ist in Art 108 B-VG geregelt und ergibt sich aus der bundesverfassungsrechtlichen Doppelstellung Wiens, da es sich sowohl um eine Gemeinde als auch um ein eigenes Bundesl...

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