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Die Erlassung des neuen Sachbescheides vor dem Aufhebungs-/Wiederaufnahmebescheid
Rechtsfolgen bei verspäteter Erlassung des verfahrensrechtlichen Bescheides
In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben, wenn der Aufhebungs-/Wiederaufnahmebescheid erst nach dem neuen Sachbescheid erlassen wird. Dabei werden einerseits die aktuellen Entscheidungen des , Ro 2026/15/0015, Ro 2026/15/0020-21, erörtert, andererseits werden der Rechtscharakter der materiellen Derogation im Abgabenverfahren sowie die richtige Entscheidungsreihenfolge bei Beschwerden gegen beide Bescheide näher beleuchtet.
1. Ausgangsfälle
In mehreren aktuellen Entscheidungen hat das BFG Aufhebungsbescheide gemäß § 299 Abs 1 BAO bzw Wiederaufnahmebescheide gemäß § 303 Abs 1 BAO (kurz: Aufhebungsbescheide) und die im Konnex damit ergangenen neuen Sachbescheide aufgehoben, weil diese trotz gleichzeitiger (EDV-mäßiger) Freigabe von der Abgabenbehörde aufgrund der automatischen elektronischen Verarbeitung zeitversetzt in unrichtiger Reihenfolge in die Databox des Empfängers zugestellt wurden: Die neuen Sachbescheide wurden wenige Minuten bzw Stunden vor den Aufhebungsbescheiden erlassen. Teilweise wurde sogar die Tagesgrenze überschritten.
Das BFG begründete die Aufhebung beider Bescheide damit, dass elektronisch zugestellte Dokumente m...