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SWI 6, Juni 2026, Seite 406

VwGH: Progressionsvorbehalt ist nicht unionsrechtswidrig

Der Progressionsvorbehalt dient der Gleichbehandlung von in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen mit grenzüberschreitenden Einkünften einerseits und mit bloß innerstaatlichen Einkünften andererseits und stellt für sich keine Benachteiligung von Steuerpflichtigen dar, die auch in einem EU-Mitgliedstaat Einkünfte erzielen.

Darüber hinaus steht es nach der Rechtsprechung des EuGH den Mitgliedstaaten frei, im Rahmen bilateraler DBA die Anknüpfungspunkte für die Aufteilung der Steuerhoheit festzulegen. Aus der fehlenden Einheitlichkeit unterschiedlicher DBA-Regelungen als solcher ergibt sich damit noch keine Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht.

Sachverhalt: Der Revisionswerber war im Streitjahr 2020 in Österreich ansässig und bezog inländische Pensionseinkünfte, Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit sowie Pensionseinkünfte aus einer deutschen Rentenversicherung. Die deutschen Pensionseinkünfte dürfen gemäß Art 18 Abs 2 DBA Deutschland „nur in diesem anderen Staat“, somit im Kassenstaat Deutschland, besteuert werden. Das Finanzamt berücksichtigte die ausländischen Pensionseinkünfte in weiterer Folge allerdings bei der Berechnung des progressiven Durchschnittsteuersatzes gemäß Art 23 Abs 2 lit d DBA Deutschland. Das BFG wies die Beschwer...

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