SWI-Spezial Global Mobility im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
1. Aufl. 2026
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S. 26II. Besteuerung von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern
1. Beurteilung von grenzüberschreitenden Steuersachverhalten in 4 Stufen
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können keine Steuerpflicht erzeugen, wenn nach innerstaatlichem Steuerrecht keine Steuerpflicht besteht. Sie können das Besteuerungsrecht nur einschränken. Bei der Beurteilung von grenzüberschreitenden Steuersachverhalten muss daher in einem ersten Schritt geprüft werden, ob die Einkünfte des Arbeitnehmers nach österreichischem Steuerrecht überhaupt der Besteuerung in Österreich unterliegen. Erst in einem zweiten Schritt ist zu beurteilen, ob ein DBA dieses Besteuerungsrecht einschränkt. Wie die Steuerberechnung und die Einhebung der Steuer von den Einkünften erfolgen, an denen Österreich ein Besteuerungsrecht zukommt, bestimmt sich wiederum nach dem österreichischen Steuerrecht. Für das Gesamtbild kommt es immer auf die steuerrechtliche Einordnung durch beide Staaten nach deren innerstaatlichem Recht und nach DBA an. Dabei muss auch sichergestellt sein, dass das Steuerrecht im Einklang mit den unionsrechtlichen Grundfreiheiten interpretiert wird, wenn diese auf den Sachverhalt anwendbar sind.
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Die 4 Stufen | Vorgehensweise |