SWI-Spezial Global Mobility im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
1. Aufl. 2026
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S. 177VII. Abkommensrechtliche Entlastung von der Abzugsteuer bei inländischen Arbeitskräftegestellungen
1. Arbeitskräftegestellungen im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht
In Österreich unterliegen Einkünfte eines ausländischen Unternehmens aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung - unabhängig vom Vorliegen einer Betriebsstätte - gemäß § 98 Abs 1 Z 3 EStG der beschränkten Steuerpflicht. Die Einkommensteuer wird gemäß § 99 Abs 1 Z 5 EStG im Wege der Abzugsteuer erhoben. Diese beträgt gemäß § 100 Abs 1 EStG 20 %, wobei nach § 99 Abs 2 Z 1 EStG das volle Gestellungsentgelt der Abzugsteuer (Bruttoabzugsteuer) unterliegt. Die Bemessungsgrundlage umfasst somit auch den in der Gestellungsvergütung enthaltenen Lohnanteil der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, wodurch letztlich die Besteuerung von deren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 98 Abs 1 Z 4 EStG sichergestellt wird. Werden sonach die Einkünfte wirtschaftlich bereits nach § 98 Abs 1 Z 3 EStG - also auf Ebene des ausländischen Unternehmers - erfasst, erfolgt entsprechend § 98 Abs 1 Z 4 EStG keine gesonderte Erfassung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht mehr. Diesfalls kann es zu keiner Veranlagung - weder verpflichtend noch freiwillig - der überlassenen Arbei...