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SWI-Spezial Global Mobility im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Kerschner/Strauß/Debriacher/Bendlinger

SWI-Spezial Global Mobility im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5390-7

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Dokumentvorschau
SWI-Spezial Global Mobility im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (1. Auflage)

S. 190VIII. Betriebsstättenrisiko bei Telearbeit

1. Ausprägungsformen grenzüberschreitender Telearbeit

Legt man dem Begriff „Telearbeit“ die Definition des § 2h Abs 1 AVRAG zugrunde, liegt eine solche vor,

wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen insbesondere unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie in ihrer oder seiner Wohnung oder in einer sonstigen nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit erbringt.

Telearbeit kann von der eigenen Wohnung oder vom Familienwohnsitz aus erbracht werden. Sie kann im Haupt- oder Nebenwohnsitz, in der Wohnung naher Angehöriger, aber auch in „Coworking Spaces, die von einem Unternehmen angemietet werden, oder an anderen Orten, die dem Dienstnehmer dafür zur Verfügung stehen, durchgeführt werden. Telearbeit kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zeitlich unbegrenzt vereinbart sein. Auch hybride Formen von Arbeit, mit teilweiser Präsenz am Sitz des Arbeitgebers und zum Teil an einem anderen Ort, sei es im häuslichen Arbeitszimmer, am Wohnzimmertisch, auf der Terrasse, im Gartenpavillon, im Kaffeehaus oder als „digitaler Nomade“, sind etabliert. Auch ein Palmenstrand gilt mittlerweile als legitim...

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