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PV-Info 5, Mai 2026, Seite 1

Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2026

Rudolf Grafeneder

Für die Angestellten im Baugewerbe wurde ein einjähriger Gehaltsabschluss vereinbart. Darüber hinaus kommt es zu Änderungen im Rahmenrecht.

Gehaltserhöhung

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen werden mit für eine Laufzeit von zwölf Monaten für

  • die Beschäftigungsgruppen A2, Lehrlinge und Ferialarbeitnehmer um 3,6 %,

  • die Beschäftigungsgruppen A3, M1/P1 um 3,2 % und

  • die Beschäftigungsgruppen A4, A5, M2/P2 und OM/HP um 3,0 %

angehoben.

Die ab geltende Gehaltstafel ist auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie der Wirtschaftskammer (http://www.bau.or.at) abrufbar.

Für die Erhöhung der Ist-Gehälter bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht; das bedeutet, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben.

Taggeld (Inland)

Die Taggeldsätze werden ab , wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt, festgesetzt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
KollV für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie
bisher
ab
§ 17 Z 1, 2 und 4 lit b
33,60 €
34,20 €
§ 17 Z 3 und 4 lit a
18,15 €
18,50 €

S. 2 Lenkstundenvergütung

Die Lenkstunde nach § 21 KollV wird per auf 15,75 € (derzeit 15,20 €) angehoben.

Schichtzuschlag

Der Schichtzuschlag nach § 7 Z 7 Koll...

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