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Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2026
Für die Angestellten im Baugewerbe wurde ein einjähriger Gehaltsabschluss vereinbart. Darüber hinaus kommt es zu Änderungen im Rahmenrecht.
Gehaltserhöhung
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen werden mit für eine Laufzeit von zwölf Monaten für
die Beschäftigungsgruppen A2, Lehrlinge und Ferialarbeitnehmer um 3,6 %,
die Beschäftigungsgruppen A3, M1/P1 um 3,2 % und
die Beschäftigungsgruppen A4, A5, M2/P2 und OM/HP um 3,0 %
angehoben.
Die ab geltende Gehaltstafel ist auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie der Wirtschaftskammer (http://www.bau.or.at) abrufbar.
Für die Erhöhung der Ist-Gehälter bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht; das bedeutet, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben.
Taggeld (Inland)
Die Taggeldsätze werden ab , wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt, festgesetzt.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
KollV für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie | bisher | ab |
§ 17 Z 1, 2 und 4 lit b | 33,60 € | 34,20 € |
§ 17 Z 3 und 4 lit a | 18,15 € | 18,50 € |
S. 2 Lenkstundenvergütung
Die Lenkstunde nach § 21 KollV wird per auf 15,75 € (derzeit 15,20 €) angehoben.
Schichtzuschlag
Der Schichtzuschlag nach § 7 Z 7 Koll...