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Elternteilzeit: Änderung der Lage der Arbeitszeit als leitender Angestellter?
Wieder eine spannende Entscheidung des OGH zum Dauerbrenner Elternteilzeit: In seiner Entscheidung vom , 9 ObA 4/26t, befasste sich der OGH mit der Frage, ob eine Änderung „nur“ der Lage der Arbeitszeit bei freier Arbeitszeiteinteilung eine Elternteilzeit nach dem Väterkarenzgesetz (VKG) begründet und folglich dadurch der besondere Kündigungsschutz nach dem VKG ausgelöst wird.
Der OGH entschied, dass bei freier Zeiteinteilung eine Änderung der Lage der Arbeitszeit bereits begrifflich nicht möglich ist und auch nicht dem Zweck der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf entspricht. Der Wunsch des Arbeitnehmers nach Änderung der Lage der Arbeitszeit stellt daher keine wirksame Inanspruchnahme von Elternteilzeit iSd § 8h VKG dar. Mangels wirksamer Inanspruchnahme von Elternteilzeit besteht auch kein besonderer Kündigungsschutz nach dem VKG.
Der Kläger war bei der Beklagten als leitender Angestellter iSd Arbeitszeitgesetzes (AZG) beschäftigt. Es bestanden keine Vorgaben hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit. Vielmehr war der Kläger aufgrund der vertraglichen Vereinbarung und der faktischen Gegebenheiten in seiner Zeiteinteilung im Wesentlichen völlig frei. Der Kläger teilte der Beklagten mit, dass er zwecks Betreuung seines Kindes Elternte...