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Gesetzlich nicht gedeckte Erlassregelung als Wiederaufnahmegrund?
Manche Möglichkeiten, die Richtlinien vorsehen, genießen keine gesetzliche Deckung, werden aber dennoch von der Verwaltung grundsätzlich akzeptiert. Der VwGH (, Ra 2024/15/0080) hatte darüber zu entscheiden, ob eine offengelegte gesetzlich nicht gedeckte Handlung, die ein Erlass anbietet, einen Grund zur Wiederaufnahme darstellt.
Sachverhalt und Verfahrensgang
Eine in England ansässige Reiseveranstalterin bot im Jahr 2015 Pauschalreisen nach Österreich an. Im Zuge dessen wurden Chalets und Hotelzimmer an Touristen angeboten. Die Gäste wurden von Mitarbeitenden der Reiseveranstalterin betreut. Die Mitarbeitenden waren in Großbritannien ansässig und wurden von der Reiseveranstalterin nach Österreich entsandt. Den Mitarbeitenden wurden von der Arbeitgeberin entweder Hotelzimmer oder arbeitsplatznahe Unterkünfte zur Verfügung gestellt, wofür ein Kostenbeitrag direkt vom Lohn einbehalten wurde. Diese Beiträge wurden im Zuge der Lohnverrechnung, gemäß der damals gültigen Rz 1038e LStR, als Werbungskosten berücksichtigt. Entsprechend der damaligen Erlassmeinung wurde die Vorgehensweise des Abzugs der Werbungskosten in Form der Kostenbeiträge zu den Unterkünften in Österreich dem Finanzamt inklusive der ...