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PV-Info 5, Mai 2026, Seite 2

Steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen bei Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz

Monika Kunesch

Seit dem Erkenntnis des , herrscht in der Personalverrechnungspraxis erhebliche Unsicherheit darüber, unter welchen Voraussetzungen bei länger andauernden Einsätzen noch eine Bau- oder Montagetätigkeit iSd § 3 Abs 1 Z 16b EStG vorliegt. Besonders ausgeprägt war diese Unsicherheit in der Arbeitskräfteüberlassungsbranche (vgl Rothe, Dienstort, Dienstreise und Arbeitskräfteüberlassung - Ansprüche nach KVAÜ abgabepflichtig? PV-Info 10/2025, Seite 2 ff). Offenbar ist diese Problematik auch beim BMF angekommen, das sich nunmehr veranlasst gesehen hat, durch Beantwortung einer Anfrage Klarheit zu schaffen.

Anfrage an das BMF

Es wurde eine Anfrage zum Erkenntnis des , eingebracht, da es in der Praxis Unsicherheiten bezüglich der Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 3 Abs 1 Z 16b EStG insbesondere bei Arbeitskräftegestellungen gibt.

Laut VwGH ist die von einem Unternehmen im Bereich Bau- und Montagetätigkeit (§ 3 Abs 1 Z 16b TS 3 EStG) an ihre Mitarbeiter bei einem dauerhaften Einsatz an einem StandS. 3 ort ausbezahlte Aufwandsentschädigung nicht steuerfrei. Da von Anfang an eine regelmäßige Arbeitsstelle vorliegt, fehlt es an der verbundenen Reiseerschwernis.

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